Maskenpflicht

Liebe Patienten,

Ab Montag, 27. April 2020, gilt in Nordrhein-Westfalen die allgemeine Verpflichtung, Mund und Nase im ÖPNV, beim Einkauf und auch in Arztpraxen zu bedecken. Das kann durch das Tragen eines textilen Mund-Nasen-Schutzes geschehen, etwa durch so genannte „Alltagsmasken“, auch „Community-Masken“ genannt. Auch die Bedeckung mit einem Schal oder Tuch ist erlaubt.

So schützen wir uns gegenseitig.